Home Wir über uns Auftragskontext Methodische Bausteine Verfügungsgrundlagen Buchtipp Kontakt/Impressum
Abb. Treppe

 

Auftragskontext

Antragstellung einer Familie nach § 31 oder § 28 SGB VIII

Die Familie ist motiviert, Verantwortung für die Lösung eines Problems zu übernehmen. Eine Jugendhilfe-indikation ist gegeben. Angeboten wird der Aufbau innerfamiliärer und sozialräumlicher Vernetzung,
die Aktivierung und Stärkung innerfamiliärer Ressourcen und die Konstruktion zieldienlicher Veränderungen gemäß der AFT-Leistungsbeschreibung.

Zwangskontext

Die Konzeption der Aufsuchenden Familientherapie bietet ein Instrumentarium, mit dem auch ohne Eigenmotivation der Leistungsberechtigten im Interesse und am Anliegen einer Familie oder eines Jugendlichen eine Hilfestellung angeboten werden kann. Größtmögliche Transparenz, die Festlegung der Folgen unzu-reichender Kooperation (richterliche Entscheidungen, Vereinbarungen in Betreuungsverträgen o.ä.) und eine präzise Zielvereinbarung mit der auftragerteilenden Behörde und der leistungsberechtigten Familie ist die grundlegende Voraussetzung, um aus Unfreiwilligkeit eine echte Bereitschaft zur Zusammenarbeit zu gestalten. Die Haltung des Therapeutenteams besteht in einem Angebot, die Familie in der Umsetzung der Anforderungen des Jugendamtes oder gerichtlicher Auflagen zu unterstützen und das Engagement der Familie zu dokumentieren. Die Anliegenschnittstelle besteht dann in der, von Dr. Marie-Louise Conen“ entwickelten Kontraktformel „Wie können wir Ihnen helfen, uns wieder loszuwerden.“ Fragen Sie gerne in der stairway Geschäftstelle nach näheren Informationen zu diesem Thema.

Clearing

Wenn widersprüchliche Aussagen innerhalb einer Familie und im Umfeld einer Familie keine eindeutige Jugendhilfeindikation ergeben, kann familientherapeutische Intervention auch zur Klärung der Situation eingesetzt werden. Über einen Zeitraum von 8-12 Wochen werden binnenstrukturelle Hintergründe, verdeckte Intentionen, Interaktionszusammenhänge, Funktionalitäten und gegebenenfalls ein Veränderungsbedarf erarbeitet.

Stationäres Setting

Die Inobhutnahme eines Kindes kann die Veränderungs- und Mitwirkungsbereitschaft einer Familie enorm aktivieren, wenn die Möglichkeit zur Veränderung durch das helfende System ernsthaft zugestanden und aufgegriffen wird. Eine Phase der Trennung zwischen Eltern und Kind kann dann eine außergewöhnliche Gelegenheit zu einem konstruktiven Wandel sein. In einer Vielzahl der Fälle lohnt es sich zu differenzieren, ob die Erfahrung der akuten Trennung die Entschlossenheit und die Kraft erzeugen kann, Problem aufrechterhaltende Muster zu unterbrechen und neue funktionale Kommunikations- und Interaktionsmodelle zu erarbeiten. Ist dies nicht möglich, haben wir es als ebenso bedeutsam erlebt, die Familie auch in der Verarbeitung der Trennung zu unterstützen, ein stimmiges Erklärungsmodell für diese Entscheidung zu entwerfen, auf eine annehmbare Weise den Abschied zwischen Kind und Eltern zu gestalten sowie eine positive Erwartungshaltung und Kooperationsbereitschaft an das neue Lebensumfeld des Kindes zu formulieren.

§§ 30/35 SGB VIII

Auch die intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung wird auf der Grundlage des systemischen / familientherapeutischen Ansatzes durchgeführt. Nach Bedarf wird trägereigener Wohnraum zur Verfügung gestellt. Der Berücksichtigung der herkunftsfamiliären Biografie und die Stabilisierung zieldienlicher nicht-professioneller Bindungen wird Vorrangigkeit eingeräumt. Erziehungs- und Betreuungsverantwortung wird an familiäre Bezugspersonen zurücküberwiesen, soweit dies möglich ist. Nach erfolgreicher Verselbständigung wird das Mietverhältnis gemäß eines Vertrages mit verschiedenen Wohn-raumanbietern auf den volljährigen Jungerwachsenen übertragen.