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Verfügungsgrundlagen

Leistungen können grundsätzlich nach den §§ 28, 30,31 und 41 / 35 SGB VIII verfügt werden.
Entsprechende Entgeltvereinbarungen mit der Hansestadt Hamburg liegen vor.

Fallpauschale

Die mit der Behörde für Soziales und Familie in Hamburg vereinbarte Fallpauschale regelt Indikatoren
der Zielerreichung und ein erfolgsabhängiges Entgelt. Unabhängig von der Laufzeit der Hilfe bis zur
Zielerreichung ist ein Entgelt festgelegt, dessen Höhe maximal der zwölfmonatigen Verfügung einer Sozialpädagogischen Familienhilfe mit 5 Fachleistungsstunden entspricht. Die endgültige Höhe des Entgeltes richtet sich nach der Erfolgsbeurteilung der betreuten Familie und des Jugendamtes nach Abschluß der Zusammenarbeit.

Verfügungskonstellationen im stationären Setting

Entsprechende Konzepte und Angebote werden fortlaufend weiterentwickelt. Die Zielsetzung besteht entweder in der Differenzierung vorhandener oder potenzieller familiärer Ressourcen (Clearing), der Reaktivierung der Erziehungsverantwortung familiärer oder anderer sorgeberechtigter Bezugspersonen oder der Vorbereitung und möglichst positiven Konotation einer akut unumgänglichen lebens-ortersetzenden Hilfe zur Erziehung. Erfragen Sie bitte den aktuellen Stand der verfügbaren Angebote in der stairway Geschäftsstelle.

Umfang der klientenbezogenen Leistungen

Eine wöchentliche familientherapeutische Sitzung oder entsprechende Einzeltermine unter Leitung eines Co-Therapeutenteams im Haushalt der leistungsberechtigten Familie, Auswertung jeder einzelnen Sitzung, Interventionsplanung, Intervision/ Supervision, Bilanzierung und Dokumentation des Hilferverlaufs, sozialarbeiterische und sozialpädagogische Tätigkeiten sowie Sozialraumanbindung, Netzwerk-aktivierung und Kooperation mit allen involvierten Institutionen nach Bedarf.